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Ausgiebig Einkaufen

Was die Luxemburger an Nationalfeiertag in Trier erwartet

Genießen Sie Ihren freien Tag in der Trierer Innenstadt. Fotos: Shutterstock

Wenn morgen im kleinen Kreis sowie mit einer etwas reduzierten Zeremonie hier in Luxemburg der Nationalfeiertag begangen wird, lockt die Grenzregion zum Shoppen. Allen voran Trier setzt auf die kauffreudige Kundschaft aus dem Großherzogtum.Denn während in Luxemburg quasi alle Geschäfte aufgrund des Feiertages geschlossen bleiben, kann man in Trier wie üblich durch die Straßen schlendern, einen Blick auf Schaufenster werfen und auf den Terrassen einen Kaffee trinken oder ein Eis genießen. Entsprechend sollten Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen und werden sicherlich das ein oder andere Schnäppchen finden. Die Geschäftsleute sowie die Gastronomiebetreibe in Trier freuen sich auf Ihren Besuch.

Entspanntes und stressfreies Shoppen

Wer bereits einmal in Trier war, weiß um die große Zahl an Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen, die man hier vorfindet. Diese ermöglichen es ganz unkompliziert und ohne weit laufen zu müssen, seinen Wagen abzustellen und durch die Einkaufsstraßen der ältesten Stadt Deutschland zu bummeln. So sind rund zehn Parkgelegenheiten in Trier mittels Parkleitsystem ausgeschildert. Folgen Sie zunächst den Schildern „Centrum“. Sobald Sie sich der Innenstadt nähern, zeigen Ihnen die großen Wegweiser des Parkleitsystems den Weg zum nächsten Parkhaus sowie die dort aktuell verfügbaren Parkplätze an. Auch auf der Internetseite www.parken-intrier.de können Sie jederzeit einsehen, wie viele Parkplätze jeweils noch verfügbar sind.

Darüber hinaus bietet Trier natürlich noch eine Reihe an weiteren Abstellmöglichkeiten, wie etwa die Park & Ride-Parkplätze am Messepark sowie am Verteilerkreis Trier-Nord.

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In der ältesten Stadt Deutschlands trifft Shopping auf Geschichte.
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Das ein oder andere Schnäppchen lässt sich sicherlich finden.

Einhaltung der Hygieneregeln

Auch in Deutschland gelten aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor eine Reihe an Verordnungen, die alle berücksichtigen müssen. Hierzu heißt es auf www.trier-info.de: „Generell gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Dazu zählen insbesondere Geschäfte und der öffentliche Nahverkehr. Dabei muss eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Im Freien gilt die Maskenpflicht nur noch in Situationen, in denen sich Menschen auf engem Raum nicht nur vorübergehend begegnen (z.B. in Warteschlangen).“ Jeff Karier

Weitere nützliche Informationen unter www.treffpunkt-trier.de