Advertorial

Abzeichen mit Geschichte

Den „Fournisseurs de la Cour“ wird große Ehre zuteil

Das Werbeschild der Hoflieferanten ist eine Lizenz, auf die viele Unternehmen lange hinarbeiten. Es ist ein Zeugnis dafür, dass eine Firma ein hohes Ansehen genießt und vom großherzoglichen Hof privilegiert ist.Um sich um den Titel „Fournisseur de la Cour“ zu bewerben, muss ein Unternehmen den Hof nachweislich mindestens fünf Jahre lang mit Produkten beliefert, oder ihm Dienste geleistet haben. Nur dann kann es einen schriftlichen Antrag beim Hofmarschall stellen.Eine Kommission wird sich anschließend des Antrages annehmen und ihn auf seine Richtigkeit prüfen. Händler, die diesen ehrenvollen Titel tragen dürfen, müssen das Abzeichen, gut sichtbar, in ihren Geschäften platzieren. Außerdem müssen sie eine individuelle, im Voraus, gemäß der Wichtigkeit des Betriebes, festgelegte, Steuer an eine Stiftung des großherzoglichen Paares zahlen.Die Stiftung hat drei bestimmte Anliegen: Sozialhilfe für Bedürftige in Luxemburg, Hilfe für Personen mit physischer oder psychischer Behinderung in Luxemburg, Unterstützung der Kinderhilfsorganisation „Maison Shalom“ in Ruanda.Bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts, unter der Herrschaft des Königs Wilhelm III. der Niederlande, werden diese begehrten Lizenzen erteilt.Heute besitzen nur rund 50 Unternehmen diese Lizenz, darunter Pâtissiers, Friseure, Weingüter, Juweliere uvm. nb

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