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„Safe to serve“: Wiedereröffnung der Horeca-Branche

Horesca-Verband setzt auf Sicherheit und Geselligkeit

Trotz der derzeit noch immer bestehenden Unklarheit in Bezug auf das Datum der Wiederaufnahme der Tätigkeiten der Horeca-Branche, nimmt der Horesca-Verband die Wiedereröffnung der Betriebe vorweg und setzt dabei auf eine doppelte Anforderung: die Förderung der Geselligkeit bei gleichzeitiger Wahrung der Sicherheit des Personals und der Kunden.Zu diesem Zweck wurde eine Strategie entwickelt, die durch zahlreiche Sicherheitsvorschriften und diverse Empfehlungen bekräftigt wird, die die offiziellen Anweisungen der luxemburgischen Regierung ergänzen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass sich die Unternehmen an sämtliche Gesundheitsschutzmaßnahmen halten, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und Gäste garantieren, und gleichzeitig wie früher der echten Geselligkeit auch weiterhin Priorität einräumen. Gemeinsam mit Freunden oder der Familie eingenommene Getränke oder Speisen müssen Momente der Freude und des Teilens bleiben, auch – und vielleicht vor allem! – in der gegenwärtigen Situation.Das Label „Safe to serve“ – ein Qualitäts- und VertrauensbeweisIn diesem Rahmen wurde eine breit angelegte Kampagne ins Leben gerufen, deren Aushängeschild das Label „Safe to serve“ ist. Unterstützt vom Wirtschaftsministerium, der Generaldirektion für Mittelstand, der Generaldirektion für Tourismus sowie der Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg, umfasst diese Kampagne eine ganze Reihe von Aktionen, die auf die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeiten unter den bestmöglichen Bedingungen abzielen.So wird demnächst ein speziell für die Horeca-Branche konzipierter Leitfaden mit Gesundheitsempfehlungen übermittelt. Dieser „Guide“ steht allen Horesca-Mitgliedern bereits seit Freitag, dem 8. Mai 2020, auf der Webseite www.horesca.lu auf Französisch, Deutsch und Englisch zur Konsultation und zum Download zur Verfügung. Er konzentriert sich auf klare und präzise Sicherheitsvorschriften sowie auf die für die Vorbereitung der Wiedereröffnung unerlässlichen Gesundheitsschutzmaßnahmen.Die Betriebe sind dazu aufgefordert, zum Erhalt des Labels „Safe to serve“ eine Beitrittscharta zu unterzeichnen, mit der sie sich zur Einhaltung von mindestens vier unumgänglichen Kriterien verpflichten:- die Registrierung des Betriebs beim Regierungskommissariat für Qualität, Betrug und Lebensmittelsicherheit- die Befolgung einer guten Hygienepraxis und der HACCP-Grundlagen- die Befolgung der „Covid-19“ - Sicherheitsvorschriften der Regierung- die Einrichtung sämtlicher erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der maximalen Sicherheit der Kunden, Gäste und Beschäftigten (Kontaktsperre, Tragen von Masken …).Die Betriebe, die diese Charta unterzeichnet haben, dürfen das Label „Safe to serve“ tragen. Dieses gut sichtbar angebrachte Label garantiert, dass der Betrieb alle erforderlichen Gesundheitsschutzmaßnahmen ergreift und dazu in der Lage ist, seinen Gästen die besten Bedingungen in Bezug auf Hygiene, Komfort und Geselligkeit zu bieten. C.