Für Konfitüren schreibt das Gesetz bei der Herstellung im Wesentlichen weißen Zucker vor, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Bio-Hersteller würden aber meist mit alternativen Süßungsmitteln wie Apfeldicksaft, Agavendicksaft oder Rohrohrzucker arbeiten. Sie bezeichnen ihre Produkte deshalb als Fruchtaufstrich.
Diese Fruchtaufstriche enthalten mehr Früchte und weniger Zucker als herkömmliche Konfitüren. Ein weiterer Unterschied ist, dass die verarbeiteten Früchte – anders als bei Konfitüre – vorher nicht geschwefelt werden dürfen. Als Geliermittel kommen neben Pektin auch Johannisbrotkernmehl und Agar Agar zum Einsatz. Fruchtaufstriche mit geringerem Zuckeranteil sind allerdings auch weniger lange haltbar. Deshalb sollte das geöffnete Glas im Kühlschrank aufbewahrt und innerhalb weniger Tage verzehrt werden. Bei Schimmelbefall ist es wichtig, den ganzen Inhalt wegzuwerfen, so die Verbraucherschützer. dpa
Zucchini auf Bitternis testen
Wer im eigenen Garten Zucchini angebaut hat, freut sich schon auf die baldige Ernte. Doch vor Kochen oder Grillen sollte man testen, ob das Gemüse bitter schmeckt, warnt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BadenWürttemberg. Der Bittergeschmack mindere nicht nur den Genuss, sondern ist ein Warnsignal: Diese pflanzeneigenen Inhaltsstoffe sind nicht nur bitter, sondern extrem giftig. Die Rohware sollte schon vor dem Kochen vorsichtig verkostet, aussortiert und entsorgt werden. Denn die giftigen Bitterstoffe bleiben auch beim Kochen erhalten, erklärt Verbraucherschutzminister Peter Hauk.
Zucchini- und Kürbispflanzen bildeten bei heißem und trockenem Wetter verstärkt Bitterstoffe aus. Zudem nehme der Bitterstoffgehalt während der Fruchtreife zu. Deshalb sollten Zucchini nicht nur wegen des aromatischeren Geschmacks möglichst jung geerntet werden. Von Vergiftungsfällen durch bittere Zucchini seien häufig ältere Menschen betroffen, weil sie Bittergeschmack nicht mehr so intensiv empfinden. Kürbisgewächse können natürlicherweise Bitterstoffe bilden, die als Cucurbitacine bezeichnet werden. Diese können je nach Dosis Übelkeit, Erbrechen, Magenkrämpfe und Durchfall auslösen und schlimmstenfalls zu einer lebensbedrohlichen hämorrhagischen Gastroenteritis führen. dpa