■ Für wen das Verbot genau gilt
Das Einreiseverbot gilt für alle Reisenden, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in einem Land im Schengenraum aufgehalten haben. Wirksam ist das Präsidialdekret seit Freitag (13. März), 23.59 Uhr (4.59 Uhr MEZ am Samstag).
Ausnahmen bestehen für Personen, die Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren eines US-Staatsbürgers oder einer Person mit ständigen legalem Aufenthalt in den USA sind.
Allen anderen bringt es auch nichts, kurzfristig über London in die USA zu fliegen. Zwar ist Großbritannien von der Einreisesperre ausgenommen, doch bei der Einreise am Flughafen in den USA würde die Einreise mit hoher Wahrscheinlichkeit verweigert werden.
■ Geld zurück bei Pauschalreisen und Flügen
Wer jetzt einen Pauschalurlaub in den USA antreten wollte, der bekommt zumindest sein Geld zurück: Der Veranstalter wird die Reise ohnehin absagen und muss das angezahlte Geld zurückerstatten.
Gute Karten dürften auch Reisende haben, die nur einen Flug in die USA gebucht haben: Wenn die Fluggesellschaft aufgrund des Einreisestopps den Flugplan stoppt und annulliert, erbringt sie auch die Flugleistung nicht. Dann muss die Airline den Ticketpreis erstatten.
■ Bei den Unterkünften kommt es auf Kulanz an
Etwas schwieriger könnte es für Individualreisende bei Hotelbuchungen werden. Da sind Verbraucher auf Kulanz angewiesen. Urlauber sollten zuerst im Vertrag schauen, ob sie eine Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung oder Stornierung haben. Das ist in der Tat bei vielen Online-Buchungen vorgesehen. Wenn die Stornierungsfrist schon abgelaufen ist, sollte man freundlich Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen und dann um eine mögliche Stornierung ohne Kosten bitten.
Eine Sprecherin der Buchungsplattform Booking.com teilte auf Anfrage mit, es würden kostenfreie Stornierungen und Umbuchungsoptionen geboten für alle Reisenden, die von den aktuellen Restriktionen bei Einreisen in die USA betroffen seien. dpa