Gäste, die aus dem Corona-Risikogebiet Luxemburg anreisen möchten oder dort ihren Wohnsitz haben, müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und diesen für 14 Tage aufbewahren. Ansonsten ist es untersagt, Personen zu beherbergen, die aus einem stark betroffenen Land- oder Stadtkreis anreisen, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100 000 Einwohner höher als 50 ist.
Die Durchreise durch das Saarland und Rheinland-Pfalz ist ebenfalls mit negativem Corona-Test erlaubt. C.