Advertorial

Die Souvenirfalle

Nicht alles darf mit nach Hause genommen werden

Der Zoll am Grenzübergang interessiert sich unter anderem für illegal mitgebrachte Souvenirs. Foto: Shutterstock

Andenken aus dem Urlaub stehen noch immer hoch im Kurs. Denn das hält auch Zuhause die Erinnerungen an die Ferien wach. Doch Vorsicht: Für einige Mitbringsel interessiert sich auch der Zoll.Vor allem günstige Designer-Ware wird besonders häufig von Urlaubsreisen mitgebracht. Meist ist es Markenpiraterie, also das Anbringen von Etiketten an minderwertiger Kleidung, um eine höherwertige Designer-Marke vorzutäuschen.

Da dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Nutzungsrecht an der Marke zusteht, hat er gegenüber demjenigen, der die Marke unberechtigt verwendet, neben einem Anspruch auf Auskunft und Vernichtung der gefälschten Ware auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Diese werden in aller Regel außergerichtlich durch eine kostenpflichtige Abmahnung geltend gemacht. Es ist daher nicht ausschlaggebend, ob der Verkäufer wusste oder wissen konnte, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Der Anspruch auf Schadensersatz setzt hingegen ein schuldhaftes Handeln des Verkäufers voraus. Kann dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er von der Fälschung wusste oder hätte wissen können, hat der Käufer darüber hinaus auch einen Anspruch auf Schadensersatz, so die Experten.

Daher ist es wichtig, sich zu informieren welche Waren eingeführt werden dürfen und wie viel an Wert mitgeführt werden darf. wid/rlo