Advertorial

Wenn es beim Parken kracht

Die Flucht nach Bagatellunfällen soll eine Straftat bleiben

Typische Bagatellunfälle sind schnell passiert - vor allem beim Ein- und Ausparken kommt es immer wieder zu Dellen oder Kratzern am Auto. Foto: djd/DEVK/ Robertino Nikolic

Typische Bagatellunfälle sind schnell passiert – vor allem beim Ein- und Ausparken. Ärgerlich, wenn man dann nicht weiß, wer daran schuld ist. Aber wie sieht die Gesetzeslage dazu aus?

Touchiert man beispielsweise einen Pkw auf dem Supermarktparkplatz, ist es laut Rechtslage notwendig, so lange am Auto zu warten, bis der Fahrer oder die Fahrerin des beschädigten Wagens wieder da ist. Es genügt nicht, einen Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies gilt als Fahrerflucht und wird als Straftat eingestuft.

Die Kosten für die Reparatur übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Person, die den Unfall verursacht hat. Im Internet kann man sich über die Leistungen der Kfz-Versicherung informieren. djd