Für die Verarbeitung der meisten Baustoffe liegt die Temperaturgrenze bei fünf Grad, darunter lassen sie sich nicht mehr optimal verarbeiten und es drohen Schäden. Das gilt nicht nur für Beton, Zement und Mörtel, sondern auch für Farben, Lacke und andere Innenausbaumaterialien. Gerade bei Eigenleistungen durch den Bauherrn ist besondere Vorsicht angezeigt. Innenausbauarbeiten, etwa am Fußboden oder an den Wänden, sollte man im Winter erst in Angriff nehmen, wenn das Haus geschlossen und beheizbar ist.
Ablauf mit sachverständiger Hilfe
Bei den Arbeiten, die durch das beauftragte Bauunternehmen durchgeführt werden, sollten solche Risiken eigentlich nicht auftreten. Aufgrund der guten Auftragslage und weil manche Unternehmer Projekte schnellstmöglich voranbringen möchten, kann es dennoch vorkommen, dass der Bau trotz ungünstiger Witterung weitergeführt wird.
Bauherren sollten sich daher nicht blind auf die Professionalität des Unternehmens verlassen. Eine Dokumentation mit Fotos, Zeit- und Temperaturangaben kann sinnvoll sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen unabhängigen Sachverständigen mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle beauftragen. Mit regelmäßigen Kontrollen des Bauablaufs auf der Baustelle lässt sich verhindern, dass Schäden nicht erkannt und überbaut werden. djd