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Heizungen müssen überprüft werden

Der erste Heizungscheck und die periodische Inspektion

Nur eine optimal eingestellte und gewartete Heizung arbeitet sicher, umweltschonend und kosteneffizient. (FOTO: SHUTTERSTOCK)

Von Roger PetersAuf der Webseite „heizungscheck.lu“ findet man wichtige Informationen zur Konformität und zur Inspektion einer Heizungsanlage. Nachfolgend einige wichtige Informationen, die sich auf dieser Webseite befinden. Damit eine Heizungsanlage optimal genutzt wird und den Kriterien in punkto Umwelt, Sicherheit und Energie entspricht, schreiben die großherzoglichen Verordnungen bestimmte Parameter vor. Diese müssen sowohl bei der Abnahme der Anlage als auch bei den regelmäßigen Kontrollen überprüft werden. Und sie gelten für Anlagen, die mit Festbrennstoff, Flüssigbrennstoff oder mit Gas betrieben werden. Die Vorschriften betreffen die Verbrennung, die Energieeffizienz, die Kaminhöhe und die Überprüfung der Heizung. Abnahme bei Neuinstallationen und größeren Eingriffen Sowohl neu errichtete Heizungsanlagen als auch bestehende Anlagen, bei denen entweder der Kessel oder der Brenner ersetzt worden sind, müssen von einem anerkannten Fachmann der Handwerkskammer kontrolliert bzw. „abgenommen“ werden. Der Heizungsinstallateur stellt den Antrag zur Überprüfung, und innerhalb von drei Monaten nach der Inbetriebnahme wird die Anlage geprüft und abgenommen, sofern sie den Kriterien entspricht. Überprüft werden verschiedene Werte, die bei der Verbrennung im Heizkessel entstehen. Besonders wichtig sind der Wirkungsgrad einer Anlage, also wie effizient sie Brennstoff in Wärme umwandelt und nutzt, und wieviel Kohlenmonoxid in den Abgasen enthalten. 

Der erste Heizungscheck und die periodische Inspektion

Auch die regelmäßigen Checks sind Pflicht

Die periodische Inspektion wird von fachlich geschulten Heizungsinstallateuren durchgeführt; die Handwerkskammer gibt Auskunft über die Betriebe, die über diese Kompetenz verfügen. Die periodische Inspektion muss jeweils vom Anlagenbetreiber, also vom Haus- oder Immobilienbesitzer beantragt werden. Doch viele Installateure bieten einen Wartungsvertrag an, der eine automatische Inspektion beinhaltet, die oft zusammen mit der Wartung der Anlage einhergeht.

Die Überprüfungen des Wirkungsgrades und der Ausrichtung (Dimensionierung) der Heizungsanlage sind ebenso gesetzlich verpflichtend wie Verbesserungen in punkto Effizienz, die der Installateur vorschlägt. Der Heizungscheck wurde von der Umweltverwaltung entwickelt, damit Installateure über ein Inspektionsverfahren verfügen, mit dem sie diesen Verpflichtungen nachkommen können.