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Urlaub und Schnäppchen machen

Tipps für das Weihnachtsshopping in Nicht-EU-Ländern

Beim Weihnachtsshopping in Nicht-EU-Ländern können sich Urlauber die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Dabei gibt es einige Tipps zu beachten. (FOTO: DJD/GLOBAL BLUE/GETTY IMAGES/CSONDY)

Alle Jahre wieder macht man sich in den Wochen vor Weihnachten auf die Suche nach passenden Präsenten für Familie und Freunde. Der eine hat ganz frühzeitig Ideen im Kopf, andere besorgen ihre Geschenke gerne auf den letzten Drücker. Beim Weihnachtsshopping im Ausland gibt es die Möglichkeit, effektiv zu sparen. Nämlich dann, wenn man sie beim Urlaub in Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz, Asien oder den Arabischen Emiraten erwirbt. Beim Shoppen in diesen Ländern können sich Urlauber nämlich die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Sollte der Brexit 2019 kommen, gibt es diese Möglichkeit auch in Großbritannien. Beim Einkauf in Nicht-EU-Ländern gibt es allerdings einige Tipps und Vorschriften zu beachten. Wer sich daran hält, kann echte Schnäppchen machen. Das gilt im Übrigen auch, wenn man Besuch aus Nicht-EU-Ländern hat.

Tipps für das Weihnachtsshopping in Nicht-EU-Ländern


Checkliste für den Einkauf in Nicht-EU-Ländern:


1. Richtiger Wohnsitz: Wer steuerfrei in einem Nicht-EU-Land shoppen will, muss selbst in einem Land innerhalb der EU wohnen und darf nicht mehr als drei Monate außerhalb von Europa unterwegs sein.

2. Fragen: Man sollte direkt zu Beginn des Einkaufs im Geschäft fragen, ob steuerfreies Einkaufen möglich ist. Oft erkennt man das beispielsweise auch an dem Logo des Dienstleisters, das meist in der Nähe der Kasse angebracht ist.

3. Formulare ausfüllen: Im Geschäft zahlen Urlauber zunächst den vollen Preis. Gleichzeitig werden aber vom Verkäufer die entsprechenden Tax-Free-Formulare ausgestellt.

4. Zollstempel abholen: Mit dem Einkauf muss man dann vor der Abreise zum Zoll gehen und sich den Zollstempel abholen. Dabei ist es wichtig, alle Unterlagen wie Tax-Free-Formulare, Originalrechnungen und Ausweise und auch die gekaufte Ware dabei zu haben. Diese sollte am besten unbenutzt und originalverpackt sein, denn nur so kann der Zoll die Formulare auch abstempeln.

5. Geld abholen: Mit dem ausgefüllten und vom Zoll gestempelten Tax-Free-Formular erhält der Reisende an ausgewiesenen Schaltern an Flughäfen die gezahlte Steuer abzüglich einer Servicegebühr zurück – in bar oder auch als Buchung auf der Kreditkarte. djd

Entspannende Feldarbeit

So finden Sie Auszeit vom Alltag

Das wachsende Interesse an Bioprodukten muss nicht beim Einkauf enden. Denn es gibt Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden – mit einem Freiwilligenaufenthalt auf dem Biobauernhof. Hier können Verbraucher lernen, was es bedeutet, als Selbstversorger naturbelassene Nahrungsmittel nachhaltig herzustellen und Tiere artgerecht zu halten, indem sie als freiwillige Helfer selbst Hand anlegen. Daraus erwächst die Chance, auf eine ungezwungene Lernsituation, von der beide Seiten profitieren.

Zu tun gibt es auf ökologisch betriebenen Höfen mehr als genug: Zäune reparieren, Unkraut zupfen, Obst und Gemüse ernten, gehören ebenso dazu wie Ziegen und Kühe melken, Hühner füttern oder Imkern. Wer einen geeigneten Hof sucht, kann bei den World-wide opportunities on organic farms Unterstützung finden. Das weltweite Netzwerk wird von der Idee getragen, Menschen zusammenzubringen, die einen naturverbundenen Lebensstil auf dem Land führen oder aktiv kennen lernen wollen. Unter www.wwoof.de können Interessierte eine Mitgliedschaft anmelden. Wer im Ausland „wwoofen“ möchte, kann seine Mitgliedschaft bei einer der 50 Landesorganisationen weltweit anmelden (z. B. Kanada, Frankreich, Chile etc.).

Der gemeinnützige Verein kommt nicht nur bei jungen Menschen zwischen 20 und 30 Jahren gut an, die nach dem Abitur, der Ausbildung oder dem Studium die Welt kennenlernen, sich eine Auszeit nehmen und zugleich eine Sprache lernen wollen. Auch Berufstätige, die einen aktiven Ausgleich zum Arbeitsalltag suchen, finden auf den Höfen eine sinnvolle Beschäftigung in der Natur und im Kreis von Gleichgesinnten.

Jeder Helfer sollte mindestens 18 Jahre alt sein – nach oben gibt es keine Altersbeschränkung. Allerdings ist eine gewisse körperliche Fitness Voraussetzung, um bei den täglich anfallenden Tätigkeiten auch mitmachen zu können. Vorkenntnisse in der Landwirtschaft sind nicht erforderlich. Erwartet wird lediglich die Bereitschaft, sich auf ein einfaches Leben einzulassen und neue Dinge zu lernen. Helfer sind auf den Höfen als Gäste untergebracht und werden als solche willkommen geheißen und verpflegt. djd