„Rückverfolgung ist nicht nur „nice to know“. Ihr volles Potenzial kommt erst bei einem Vorfall zutage, denn durch sie sind schnelle Reaktionen erst möglich.“
Zurück zum Startfeld
„Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit unserer Ware zu jedem Zeitpunkt zu garantieren, und zwar in beide Richtungen“, fährt Faltz fort. Es geht für den Nahrungshersteller also nicht nur darum, zu wissen, wo seine Ware ursprünglich herkommt, sondern auch darum, wer diese an den Endverbraucher bringt. „Auf Anfrage der Kontrollbehörde müssen wir ihr diese Informationen in sehr kurzer Zeit mitteilen können.“ Der Luxemburger Staat hält stets ein wachsames Auge darauf.
Doch die Rückverfolgung ist nicht nur ein „nice to know“- Gimmick. Ihr volles Potenzial kommt erst bei einem Vorfall zutage. So sehr ein Hersteller auch alle Regeln beachtet, bringt das Leben manchmal Elemente mit ins Spiel, die seiner Kontrolle entgehen. „Sobald ein Laborbefund vorliegt, der z.B. die Präsenz ungewollter Keime bestätigt, können wir alle unsere Kunden innerhalb von zwei Stunden informieren“, so Sarah Schmitt, Verantwortliche für Qualität & Hygiene bei Cobolux. „Die Ware wird dann umgehend zurückgerufen.“ Da jede Produktion ihre eigene Seriennummer trägt, ist schnell und präzise herausfindbar, um welche Ware es sich genau handelt.
„Oft wird eine Rückrufaktion als schlechtes Zeichen gesehen“, meint Faltz. „Dabei zeigt sie aber die Professionalität des Betriebs und dass alle Etappen in seinem System funktionieren, um überhaupt reagieren zu können. Es zeigt, dass ihm die Sicherheit der Konsumenten wichtig ist. Ein unseriöser Betrieb würde so etwas einfach unter den Tisch kehren.“ Zum Glück sind Rückrufaktionen für Luxemburger Produkte äußerst selten.
Regelmäßige Kontrollen
„Bei Cobolux testen wir unsere Ware sowohl intern als auch extern“, bestätigt uns Schmitt. „Die Zeitspanne bis zum Resultat hängt von der jeweiligen Analyse ab.“ In manchen Fällen ist die Ware dann jedoch schon auf dem Markt. Die Luxemburger Veterinärbehörde nimmt mitunter sogar DNA-Proben, sowohl während der Produktion als auch in den Geschäften, um sicherzugehen, dass die gesamte Kette funktioniert. Die Rückverfolgbarkeit ist im Grunde eine Sicherheitsgarantie, deren Prozess schon bei der Geburt des Tieres anfängt. Dieses erhält dann nämlich einen Viehpass mit einer eigenen Ausweisnummer. Bei Rindern sieht man diese an den klassischen Ohrmarken, bei Schweinen meist als Tattoo. „Dadurch wird der Lebensverlauf des Tieres nachvollziehbar: wo wurde es geboren, wurde es verkauft etc. Die Veterinärbehörde hat dazu ein Informatikprogramm, in dem alles hinterlegt ist“, erklärt Faltz. „Alles muss übereinstimmen, damit Geschichten wie die von vor acht Jahren hier in Luxemburg gar nicht erst möglich sind.“
Bei jedem Kauf geht man als Kunde einen Vertrag ein. Man schenkt der Firma sein Vertrauen. Dafür soll das Produkt aber auch (ent)halten, was es verspricht. Skandale decken immer eine dunkle Seite auf. Bei der Rückverfolgung geht es deshalb darum, den Endverbrauchern die Gewissheit zurückzugeben, dass bei der Herstellung ihrer Nahrung alle Regeln eingehalten wurden. Denn sie steht nicht nur für den Ursprung einer Ware, sondern auch für eine regelkonforme Herstellung. Eine Art beruhigender Leitfaden mit mehreren Kontrollknoten also. Christopher Arimont
Mehr Informationen über www.cobolux.lu